FinanzDock AG ist Outsourcing Partner nach KWG 25a
Immer mehr Banken und Finanzdienstleistungsinstitute nutzen die Möglichkeit, ihre IT nach § 25a KWG auszulagern, und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Ertrag zu steigern. Dafür gelten jedoch strengste Sicherheitsvorschriften und Auflagen.
Entscheidend sind die Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.
Dafür muß das „Auslagerungsunternehmen“ beispielsweise folgende Punkte garantieren können:
- Differenzierte Sicherheitskonzepte gegen unbefugten Datenzugriff, Manipulationen und Diebstahl
- Sicherstellung korrekter Abrechnungen
- Sicherheitszonen mit differenzierten Zugangskontrollen für das Rechenzentrum
Ständige Verfügbarkeit aller Daten und Anwendungen
Gleichzeitig stellt das BaFin höchste Anforderungen an die Verfügbarkeit der Daten und Anwendungen beim „Auslagerungsunternehmen“. Diese muß ständig gewährleistet sein. Die Grundlage dafür ist natürlich ein rund um die Uhr stabil funktionierendes Rechenzentrum, aber auch zusätzliche Maßnahmen sind notwendig:
- Autonome Technik im Rechenzentrum
- Brandschutz
- Netzunabhängige Notstromversorgung
- 100-prozentige Kapazitätsreserven bei Systemausfall
Strenge Überprüfungen
Die Banken und Finanzinstitute, die Ihre IT auslagern, sind zu strengen Kontrollen der Dienstleister verpflichtet. Jährlich müssen entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist auch das BaFin berechtigt, sowohl die Banken und Institute als auch deren Dienstleister unangemeldet zu überprüfen.
Vorteil für alle
Von den Regelungen nach KWG 25a profitieren natürlich nicht nur Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, die ihre IT an uns auslagern. Alle unsere Kunden und Partner können sich auf die Sicherheit und Verfügbarkeit aller Daten und Anwendungen ebenso verlassen. |