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Sehr geehrte Damen und Herren,

brauchen Sie Taschenrechner und die unterschiedlichsten Depot- und Kontoauszüge und Notizzettel, um alle Vermögenswerte Ihres Kunden darzustellen?

Dann sollten Sie sich unser einzigartiges Bankenportal anschauen. Bei uns können Sie auf Knopfdruck alle Vermögenswerte des Kunden – inklusive Investment, geschlossene Fonds, Einzeltitel, Immobilien, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen etc. – verwalten und zusammenfassen.
Alles über das Bankenportal

 


Soziales Netz für Selbständige

Für Monatsbeiträge unter 40 Euro können sich Selbständige und Existenzgründer seit 01. Februar gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Arbeitslosengeldanspruch kann bis zu 1.360 Euro betragen.
Alle Informationen



Wußten Sie schon, daß wir Sie bei der Vorbereitung auf die neuen Anforderungen durch VVR und ISD aktiv unterstützen und interessante Qualifizierungsmaßnahmen anbieten? Einfach ansehen.


Sie haben noch keinen Login zum Erfolgsportal? Dann gleich
hier einen 14-tägigen, kostenfreien Testzugang beantragen.

 


Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr FinanzDock – Team

Termine für Sie

 

20.02.2006
Baufi-Seminar in Jena


21.02.2006
Seminar Finanz-Planung in Düsseldorf


22.02.2006
Seminar Finanz-Planung in Berlin

27.02.2006
Seminar Finanz-Planung in München

28.02.2006
Seminar Finanz-Planung in Stuttgart

ab 03. März (3 Wochenenden)
Zertifizierter Fondsberater (EAFP)
in Bad Homburg (bitte per Fax anmelden!)

Hier direkt anmelden

 


 

Wie können wir Sie noch besser unterstützen? Welche Themen interessieren Sie besonders?

Machen Sie mit bei unserer Umfrage!

 

 

Bei Fragen und Wünschen
wenden Sie sich bitte an:

FinanzDock GmbH
Frau Barbara Nowakowski
Kaistrasse 2
40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 / 95717 - 552
Fax: +49 (0) 211 / 95717 - 553
E-Mail: B.Nowakowski@finanzdock.com

www.finanzdock.com

 

 

Das gesamte Kundenvermögen auf einen Klick

 

 

Ob Investmentfonds, geschlossene Fonds, Einzeltitel, Immobilien, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen etc.: Über das Erfolgsportal fassen Sie im Bankenportal zum ersten Mal auf Knopfdruck alle Vermögenswerte Ihres Kunden in einem Programm übersichtlich zusammen.

 

Damit sind Sie in der Lage, die komplette Versorgungs- und Vermögenssituation ihres Kunden darzustellen und dementsprechend ihren Beratungsprozess zu vervollständigen. Taschenrechner und zahllose Kontoauszüge gehören damit der Vergangenheit an.

 

Und selbstverständlich kann das Bankenportal noch sehr viel mehr.

 

Die Kundenverwaltung des Bankenportals mit institutioneller Performancerechnung und  individuell wählbaren Darstellungszeiträumen zeigt Wertentwicklungen transparent und unter Berücksichtigung von Ausschüttungen auf. Damit zeigen Sie dem Kunden realistisch seine Depotentwicklungen auf.

 

Das Berichtswesen verschafft Ihnen zu jeder Zeit einen schnellen Überblick über Ihren Vertriebserfolg und die betreuten Bestände. Mit dem vernetzten Modul können Sie täglich entsprechende Berichte erzeugen.

 

Eine Fondsdatenbank mit FERI Trust-Daten sowie eine integrierte  Datenbank für geschlossene Fonds liefern Ihnen neben den für die Produktauswahl maßgeblichen Informationen auch alle für den Verkauf notwendigen Formulare.

 

Selbstverständlich können Sie Ihren Kunden auch einen professionellen Kundenzugang einrichten.  Dabei bestimmen Sie, welche Daten Ihr Kunde selbst einsehen können soll. Online Kauf- und Verkauforders bleiben dabei selbstverständlich nur Ihnen vorbehalten.

 

Zusätzlich erhält jeder Kunde automatisch und ohne zusätzlichen Antrag einen Lombardkredit, der finanziellen Spielraum ermöglicht, ohne die Bonität zu beeinflussen.

 

Damit ist das Bankenportal eine einzigartige Online-Lösung. Von der Produktauswahl über den Verkauf bis hin zu Auswertungen steuern Sie in einem einzigen Programm den gesamten Beratungs- und Betreuungsablauf.

 

Wie auf die kompletten Services im Erfolgsportalhaben Sie auch auf das Bankenportal 24 Stunden am Tag Online-Zugriff von überall und damit stets topaktuell alle Unterlagen und Daten zur Verfügung.

 

 

 

Soziales Netz für Selbständige

 

 

Von Januar bis November 2005 haben rund 34.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet, weitere knapp 23.000 Selbständige konnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

 

Bisher folgte der Pleite oft der Gang zum Sozialamt, denn Selbständige konnten Arbeitslosigkeit nicht absichern.

 

Seit 01. Februar 2006 ist nun mit dem neuen Paragraphen 28 a des Dritten Sozialgesetzbuches eine Absicherungsmöglichkeit geschaffen: Freiberufler und Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung schützen.

 

Voraussetzung: Wer sich freiwillig versichern will, muß in den 24 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherter Beschäftigung nachweisen. Existenzgründer müssen zumindest unmittelbar vor Beginn ihrer Selbständigkeit Arbeitslosengeld oder die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen haben.

 

Zu den gleichen Bedingungen versichern kann sich auch, wer als Arbeitnehmer einen Job außerhalb der EU aufnimmt oder Angehörige pflegt.

 

 

Die monatlichen Beiträge:

 

                                                        Alte Bundesländer     Neue Bundesländer

 

Selbständige/ Freiberufler                          39,81 €                  33,56 €

Auslandsbeschäftigte                                39,81 €                  39,81 €

Angehörigenpflege                                    15,93 €                  13,42 €

 

 

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben die freiwillig Versicherten – genau wie Arbeitnehmer – nach zwölf Monaten Beitragszahlung.

Gibt die Auftragslage bei Selbständigen dann nicht mehr als 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit her, können Sie Arbeitslosengeld für sechs Monate erhalten.

 

Nach 24 Monaten Beitragszahlung gibt es zwölf Monate Leistung.

 

Ist der freiwillig Versicherte älter als 54, erhält er nach 36 Beitragsmonaten 18 Monate Leistung.

 

Die Höhe der Leistung bemißt sich nach dem Einkommen vor Beginn der Selbständigkeit bzw. – wenn seitdem mehr als zwei Jahre vergangen sind – der beruflichen Qualifikation.

 

Wer schon vor dem Stichtag 01. Februar 2006 selbständig war, kann sich bis zum 31. Dezember 2006 für die freiwillige Versicherung entscheiden, neue Existenzgründer müssen ihre Entscheidung innerhalb eines Monats nach Beginn ihrer Tätigkeit treffen.