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Das gesamte Kundenvermögen auf einen Klick
Ob Investmentfonds, geschlossene Fonds, Einzeltitel, Immobilien, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen etc.: Über das Erfolgsportal fassen Sie im Bankenportal zum ersten Mal auf Knopfdruck alle Vermögenswerte Ihres Kunden in einem Programm übersichtlich zusammen.
Damit sind Sie in der Lage, die komplette Versorgungs- und Vermögenssituation ihres Kunden darzustellen und dementsprechend ihren Beratungsprozess zu vervollständigen. Taschenrechner und zahllose Kontoauszüge gehören damit der Vergangenheit an.
Und selbstverständlich kann das Bankenportal noch sehr viel mehr.
Die Kundenverwaltung des Bankenportals mit institutioneller Performancerechnung und individuell wählbaren Darstellungszeiträumen zeigt Wertentwicklungen transparent und unter Berücksichtigung von Ausschüttungen auf. Damit zeigen Sie dem Kunden realistisch seine Depotentwicklungen auf.
Das Berichtswesen verschafft Ihnen zu jeder Zeit einen schnellen Überblick über Ihren Vertriebserfolg und die betreuten Bestände. Mit dem vernetzten Modul können Sie täglich entsprechende Berichte erzeugen.
Eine Fondsdatenbank mit FERI Trust-Daten sowie eine integrierte Datenbank für geschlossene Fonds liefern Ihnen neben den für die Produktauswahl maßgeblichen Informationen auch alle für den Verkauf notwendigen Formulare.
Selbstverständlich können Sie Ihren Kunden auch einen professionellen Kundenzugang einrichten. Dabei bestimmen Sie, welche Daten Ihr Kunde selbst einsehen können soll. Online Kauf- und Verkauforders bleiben dabei selbstverständlich nur Ihnen vorbehalten.
Zusätzlich erhält jeder Kunde automatisch und ohne zusätzlichen Antrag einen Lombardkredit, der finanziellen Spielraum ermöglicht, ohne die Bonität zu beeinflussen.
Damit ist das Bankenportal eine einzigartige Online-Lösung. Von der Produktauswahl über den Verkauf bis hin zu Auswertungen steuern Sie in einem einzigen Programm den gesamten Beratungs- und Betreuungsablauf.
Wie auf die kompletten Services im Erfolgsportalhaben Sie auch auf das Bankenportal 24 Stunden am Tag Online-Zugriff von überall und damit stets topaktuell alle Unterlagen und Daten zur Verfügung.
Soziales Netz für Selbständige
Von Januar bis November 2005 haben rund 34.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet, weitere knapp 23.000 Selbständige konnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Bisher folgte der Pleite oft der Gang zum Sozialamt, denn Selbständige konnten Arbeitslosigkeit nicht absichern.
Seit 01. Februar 2006 ist nun mit dem neuen Paragraphen 28 a des Dritten Sozialgesetzbuches eine Absicherungsmöglichkeit geschaffen: Freiberufler und Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung schützen.
Voraussetzung: Wer sich freiwillig versichern will, muß in den 24 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherter Beschäftigung nachweisen. Existenzgründer müssen zumindest unmittelbar vor Beginn ihrer Selbständigkeit Arbeitslosengeld oder die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen haben.
Zu den gleichen Bedingungen versichern kann sich auch, wer als Arbeitnehmer einen Job außerhalb der EU aufnimmt oder Angehörige pflegt.
Die monatlichen Beiträge:
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Selbständige/ Freiberufler 39,81 € 33,56 €
Auslandsbeschäftigte 39,81 € 39,81 €
Angehörigenpflege 15,93 € 13,42 €
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben die freiwillig Versicherten – genau wie Arbeitnehmer – nach zwölf Monaten Beitragszahlung.
Gibt die Auftragslage bei Selbständigen dann nicht mehr als 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit her, können Sie Arbeitslosengeld für sechs Monate erhalten.
Nach 24 Monaten Beitragszahlung gibt es zwölf Monate Leistung.
Ist der freiwillig Versicherte älter als 54, erhält er nach 36 Beitragsmonaten 18 Monate Leistung.
Die Höhe der Leistung bemißt sich nach dem Einkommen vor Beginn der Selbständigkeit bzw. – wenn seitdem mehr als zwei Jahre vergangen sind – der beruflichen Qualifikation.
Wer schon vor dem Stichtag 01. Februar 2006 selbständig war, kann sich bis zum 31. Dezember 2006 für die freiwillige Versicherung entscheiden, neue Existenzgründer müssen ihre Entscheidung innerhalb eines Monats nach Beginn ihrer Tätigkeit treffen.


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