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Ganzheitliche, vernetzte Finanzberatung mit efp24
Die Erstellung von Finanzplänen, Analyse von Produkten und Präsentation der Beratungsergebnisse sind Tagesgeschäft eines jeden Finanzplaners und Beraters.
Als webbasierte Lösung unterstützt efp24 Sie als Berater und Finanzplaner bei genau diesen Aufgaben. Insbesondere die intuitive Handhabung, hohe Flexibilität und Ausrichtung an den ständig wachsenden Dokumentationserfordernissen seitens des Finanzplaners ermöglichen die Optimierung Ihres Beratungsprozesses.
Überzeugen Sie Ihre Kunden durch
! exakte Abbildung der aktuellen Vermögenssituation
! Gegenüberstellung der Auswirkungen unterschiedlicher Anlageentscheidungen auf die zukünftige Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage
! übersichtliche tabellarische und grafische Darstellung sämtlicher beratungsrelevanter Informationen
! die integrierten Export- und Druckfunktionen für Beratungsergebnisse
Mit innovativem Szenariomanagement, Schnellerfassung und detaillierten Analysen – z.B. Steuerprognose, Cashflow-Analyse oder Renditeermittlung nach IRR - bietet efp24 echtes financial planning für alle Kundentypen.
Die Vorteile auf einen Blick:
! Ein skalierbares System für verschiedene Zielkundengruppen
! Dynamische, integrierte, datenbankbasierte Finanzplanung
! Online abrufbare Planungsergebnisse
! Intuitive Erfassung aller relevanten Vermögenswerte und Mittelflüsse
! Managementreports für „Asset under Advisory” Analysen über alle Kunden und alle Vermögenswerte, CRM Funktionen.
! Dokumentation und Online-Archivierung der Finanzpläne
! Export-Schnittstellen zu Word, Excel oder PDF
! Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung („Sieben Gebote“) als Basis
Herausragend ist die einfache und schnelle Erfassung persönlicher Daten und Vermögenswerte sowie der steuer- bzw. liquiditätswirksamen Mittelflüsse der Kunden. Einmalig erfaßt, ist eine komplette Optimierung von Finanz- und Vermögensstrukturen mit beliebig vielen Finanzplanvorlagen, Finanzplänen und Szenarien einfach umsetzbar.
Die Asset Allocation für das Gesamtvermögen sowie für die einzelnen Assetklassen werden übersichtlich definiert, prognostizierte Einnahmen und Wertsteigerungen ebenfalls berücksichtigt.
Außerdem beinhaltet efp24 tabellarische und transparente Aufstellungen zur Steuer-, Ertrags- und Vermögensstrukturentwicklung. Berücksichtigt werden dabei Ertragswertverfahren, IRR- und VOFI-Renditen.
Vermögensstruktur im Status quo und für die Planungsjahre, optimierte Liquiditätspläne und biometrische Risiken werden in übersichtlichen Grafiken und Gutachten dargestellt.
Optimieren Sie Ihre erstklassige Beratung mit Hilfe der
! vergleichenden Analyse unterschiedlicher Produkte und Anlagealternativen
! Rentabilitätsanalyse auf Basis des internen Zinsfußes
! detaillierten Steuerrechnung und Berücksichtigung des Sozialversicherungsrechts
! geführten Erstellung von individuellen Gutachten mit skalierbarem Umfang
! umfangreichen Dokumentations- und Exportfunktionen
Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Anwendungen und vertieftes Fachwissen zum Thema financial planning erhalten Sie in unserem Seminar Finanz-Planung.
Frist versäumt – kein Krankenversicherungsschutz?
Wer kennt das nicht? Der Kunde kündigt seine bestehende private Krankenversicherung und wendet sich dann an Sie, um eine neue abzuschließen. Doch Vorerkrankungen machen einen Neuabschluß unmöglich, und die gesetzliche Krankenversicherung lehnt ebenfalls ab.
Dann ist guter Rat teuer, schließlich steht der Kunde komplett ohne Krankenversicherungsschutz da.
Allerdings nicht, wenn Sie schnell sind und der Vertrag mindestens fünf Jahre durchgehend bestanden hat.
Wenn der Kunde nach Kündigung seiner privaten Krankenversicherung ohne gesetzlichen Krankenversicherungsschutz dasteht, kann nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB V, §5, Abs. (10)) innerhalb von drei Monaten die Wiederaufnahme des gekündigten Vertrages zu den früheren Bedingungen beantragen. Die Versicherungsgesellschaft ist dann verpflichtet, den Versicherungsvertrag fortzusetzen.
In diesem Sinne urteilte auch das Landgericht München, AZ O 24832/04. Allerdings verlor hier der Kläger, weil er erst nach zwei Jahren ohne Krankenversicherung die Wiederaufnahme beantragt hatte. Der Kläger hätte innerhalb der Drei-Monatsfrist seinen Antrag auf Fortsetzung der gekündigten Versicherung stellen müssen.
Mit diesem Wissen retten Sie im Notfall Ihren Kunden vor der Versicherungslosigkeit – allerdings verbunden mit großem Aufwand und keiner Provision.
Wenn Sie es in der Hand haben, gilt immer: Bestehende private Krankenversicherungen nur kündigen, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegen haben.
Wußten Sie schon………
….daß Sie sich auf einen Klick alle Software- und Download-Updates im Erfolgsportal anschauen können?
Unter „Angebotssoftware“ finden Sie in den Rubriken „Software Updates“ und „Neueste Downloads“ eine chronologische Liste unserer Aktualisierungen für Sie.
So sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
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